Stadtsportbund Schwerin e.V.
Der SSB Schwerin führt jährlich verschiedene Aus-und Fortbildungsveranstaltungen durch.
Für 2024 sind folgende Lehrgänge geplant:
Grundkurs Frühjahr 2024
Termin: 23.02. bis 25.02.2024 Teil I
01.03. bis 03.03.2024 Teil II
Aufbaukurs - Übungsleiter C Breitensport - Ausbildungszeitraum – 13.05.–09.06.2024
1. Onlinephase 13.05.2024 - 23.05.2024
Präsenz 1 - Sportparktische Ausbildung 24.05.2024, 09:00 Uhr - 26.05.2024, 18:00 Uhr Schwerin
2. Onlinephase 27.05.2024 – 07.06.2024
Präsenz 2 - Sportparktische Ausbildung und Prüfungstag
08.06.2024, 09:00 Uhr 18:00 Uhr Haus des Sports in Schwerin
09.06.2024, 09.00 Uhr 14.00 Uhr Haus des Sports in Schwerin
Präsenzphase = Anwesenheitspflicht!!!
Grundkurs Herbst 2024
Termin: 27.09. bis 29.09.2024 Teil I
04.10. bis 06.10.2024 Teil II
Die Anmeldung für alle Aus- und Fortbildungsmaßnahmen erfolgt ausschließlich Online über das Bildungsportal des Landessportbundes M-V!
Link zur Anmeldeseite des LSB M-V (Auf dieser Seite finden Sie auch die Bildungsangebote des LSB M-V und der Stadt- und Kreissportbünde des LSB M-V)
KURZINFORMATION
Das Deutsche Sportabzeichen ist eine Auszeichnung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und ein Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland mit Ordenscharakter. Es ist die höchste Auszeichnung außerhalb des Wettkampfsports und wird als Leistungsabzeichen für überdurchschnittliche und vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit verliehen. Die zu erbringenden Leistungen orientieren sich an den motorischen Grundfähigkeiten Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination. Aus jeder dieser Disziplingruppen muss eine Übung erfolgreich abgeschlossen werden.
Der Nachweis der Schwimmfertigkeit ist notwendige Voraussetzung für den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens.
Das Deutsche Sportabzeichen kann von Kindern/Jugendlichen (ab dem Kalenderjahr, in dem das 6. Lebensjahr vollendet wird) und Erwachsenen sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch im Ausland erworben werden. Voraussetzung ist das erfolgreiche Absolvieren der geforderten Leistungen. Die Verleihung erfolgt durch die Ausstellung einer Urkunde. Pro Kalenderjahr kann es einmal erworben und beurkundet werden.
Auch Menschen mit Behinderung können das Deutsche Sportabzeichen erwerben.
Weitere Informationen zum Deutschen Sportabzeichen sind hier zu finden.
Leistungsanforderungen:
Erwachsene (Männer und Frauen)
Termine / Abnahme:
Die Abnahme erfolgt nur nach Vereinbarung!
Kontakt:
Telefon: 0385 798810
E-Mail: info@stadtsportbund-schwerin.de
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Für die Abnahme des Deutschen Sportabzeichen für Menschen mit Behinderungen ist der Deutsche Behindertensportverband e.V. (DBS) mit seinen 17 Landes- und 2 Fachverbänden zuständig.
VBRS M-V e.V.
Landesgeschäftsstelle
Kopernikusstr. 17a
18057 Rostock
Tel.: (0381) 72 17 51
kontakt@vbrs-mv.de
Ehrenordnung des Stadtsportbundes Schwerin e.V.
Der Stadtsportbund Schwerin würdigt Persönlichkeiten, die sich Verdienste um den Sport in der Landeshauptstadt erworben haben, ehrt Vereine anlässlich von Vereinsjubiläen und stiftet Ehrenpreise für besondere bedeutungsvolle Sportveranstaltungen.
§ 1 Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder
Der Stadtsportbund Schwerin kann auf Vorschlag des Vorstandes Persönlichkeiten mit besonderen Verdiensten um den Sport, um sein Ansehen und seine Förderung und Entwicklung im Territorium zu Ehrenvorsitzenden oder Ehrenmitgliedern ernennen.
§ 2 Ehrennadel
Der Stadtsporttag kann auf Vorschlag des Vorstandes Persönlichkeiten mit Verdiensten um den Sport im Territorium mit der Ehrennadel des SSB auszeichnen.
§ 3 Ehrung von Vereinsjubiläen
Der Vorstand kann auf Antrag Vereine anlässlich ihres 50jährigen, 75jährigen und 100jährigen Vereinsjubiläums durch eine Ehrenurkunde ehren. Weitere Ehrungen sind nach jeweils 25 weiteren Jahren möglich.
§ 4 Ehrenpreise
Der Vorstand kann auf Antrag für herausragende Sportveranstaltungen in der Landeshauptstadt Ehrenpreise stiften.
§ 5 Antragsberechtigung
5.1 Die Anträge für die Ehrung nach § 1 sind von ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliedern zu stellen, spätestens zwei Monate vor dem Termin der Jahreshauptversammlung bzw. Stadtsporttages, der über den vom Vorstand geprüften Vorschlag entscheidet.
5.2 Die Anträge für eine Ehrung nach § 2 und § 3 kann der jeweilige Verein spätestens 6 Wochen vor dem Jubiläum an den Vorstand des SSB stellen.
5.3 Die Anträge für einen Ehrenpreis nach § 4 kann der für die betreffende Sportveranstaltung zuständige Verein spätestens 6 Wochen vor dem Termin an den Vorstand stellen.
5.4 Die Ehrennadel des SSB nach § 2 wird jährlich höchstens zehnmal verliehen, wobei eine Persönlichkeit die Nadel nur einmal erhalten kann.
§ 6 Inkrafttreten
Die Ehrenordnung tritt mit dem Beschluss des Stadtsporttages am 20. April 1996 in Kraft.
Mit der Förderung der Qualifizierung wird das Ziel verfolgt, engagierte Jugendliche, Betreuer, Trainer und Übungsleiter der Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Schwerin e.V. zu unterstützen, um die hohe Qualität der sportlichen Angebote auch künftig sichern zu können.
Die Fördermittel werden von den Stiftungen der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin zur Verfügung gestellt.
Über Art und Umfang der Förderung entscheidet des SSB.
Antragsberechtigt sind nur Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Schwerin e.V.!
Downloads:
Der Stadtsportbund Schwerin gewährt Zuwendungen für die Talentförderung in den anerkannten Landesleistungszentren und Trainingsstützpunkten der Vereine in der Landeshauptstadt Schwerin.
Weiterhin können Sportlerinnen und Sportler gefördert werden, die zum Kaderkreis der Bundessportfachverbände gehören und deren Vereine nicht anerkannte Landesleistungszentren und-stützpunkte sind. Über Art und Umfang der Förderung entscheidet der Stadtsportbund Schwerin.
Die Fördermittel werden von den Stiftungen der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin zur Verfügung gestellt.
Die Fördermittel können eingesetzt werden für:
- die Organisation und Durchführung des Trainings in den Landesleistungszentren und Trainingsstützpunkten,
- die Organisation und Durchführung von Lehrgängen, Wettkämpfen und Trainingslagern
- die Unterstützung der Teilnahme von Kadern an Sichtungs- und Nominierungswettkämpfen sowie Meisterschaften,
- die Ausstattung der Landesleistungszentren und Trainingsstützpunkte mit Sportgeräten.
Antragsberechtigt sind nur Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Schwerin e.V.!
Downloads:
In Zeiten knapper werdender finanzieller Mittel in den Familien, bedarf es in hin und wieder finanzieller Unterstützung!
Die Schweriner Serviceclubs haben Spendengelder zur Förderung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am Vereinssport in den Mitgliedsvereinen des Stadtsportbund Schwerin übergeben.
Das Geld soll denjenigen Kindern zugutekommen, deren Familien sich finanziell nur schwer ihre Beteiligung am Sport leisten können.
Die Unterstützung kann vielfältig sein! Sei es der Mitgliedsbeitrag für den Verein, Sportbekleidung, ein neues Paar Sportschuhe, individuelle Sportausrüstung oder das Monatsticket für den Nahverkehr.
Anfragen zur Unterstützung können nur durch die Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Schwerin gestellt werden!
Die Stiftungen der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin und die Stadtwerke Schwerin haben Spendengelder zu Verfügung gestellt, um im Bedarfsfall die Teilhabe von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine am Vereinssport zu ermöglichen.
Die Spendengelder werden ausschließlich an Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Schwerin e.V. ausgereicht.
Für die Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Schwerin e.V. besteht die Möglichkeit, einen Kleinbus für Wettkampffahrten, für Sportveranstaltungen bzw. für Ferien- und Freizeitlager auszuleihen.
Der Kleinbus bietet Platz für 8 Sportler + Fahrer.
Der Kleinbus besitzt eine Anhängerkupplung.
Der Stadtsportbund Schwerin e.V. versteht sich als Berater und Dienstleister der ihm angeschlossenen Sportvereine.
Er gewährt Hilfe und Unterstützung in kommunalen sportpolitischen Fragestellungen, Rechtsfragen und Sportförderungen.
Der Stadtsportbund fungiert als Bindeglied der Schweriner Sportvereine zur Landeshauptstadt Schwerin und zum Landessportbund M-V.
Kontakt:
Ansprechpartner: Dirk Pollakowski
Telefon: 0385-798810
Landessportbund M-V e.V.
Alle Mitgliedsvereine sind mit ihren Mitgliedern über den ARAG Sportversicherungsvertrag des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommern e.V. bei der ARAG versichert.
Der Landessportbund hat verschiedene Möglichkeiten, um Engagement im Sport unseres Landes auszuzeichnen.
In unterschiedlichen Ausbildungen können sich haupt- und ehrenamtlich Engagierte für ihre vielfältigen Aufgaben im Vereinssport ausbilden lassen. Absolventen erhalten nach erfolgreichem Abschluss die entsprechenden bundesweit anerkannten Lizenzen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), die vom Landessportbund M-V (LSB) oder dem zuständigen Landesfachverband ausgestellt werden.
Der LSB ist für die Ausstellung und Verlängerung sportartübergreifender Lizenzen im allgemeinen Breitensport sowie für das Vereinsmanagement verantwortlich und bietet entsprechende Aus- und Fortbildungen an. Die Kreis- und Stadtsportbünde unterstützen bei der Ausbildung von Übungsleitern C, können jedoch keine Lizenz selber ausstellen oder verlängern.
Ausbildungsgänge im LSB M-V:
- Übungsleiter C allgemeiner Breitensport, Profil: Kinder/Jugendliche oder Erwachsene/Ältere
- Übungsleiter B im Präventionssport, Profil: Halte-Bewegungssystem, Herz-Kreislaufsystem, Stressbewältigung und Entspannung
- Vereinsmanager C und B
- Jugendleiter (in der sportlichen Jugendarbeit)
- Haben Sie Lust, sich in die Gemeinschaft einzubringen und den Sport mitzugestalten?
- Möchten Sie das Gefühl der Verbundenheit in der Sportfamilie erleben?
- Wollen Sie anderen helfen und sich zugleich persönlich weiterentwickeln?
- Sind Sie offen für neue Erfahrungen?
- Geben Sie gern an andere weiter, was Sie gut können?
- Sind Sie bereit Verantwortung zu übernehmen oder möchten Sie eher unterstützend tätig sein?
Wenn Sie eine oder sogar mehrere Fragen mit Ja beantworten können, haben Sie gute Gründe, sich ehrenamlich im Sport zu engagieren. So bunt wie die Sportlandschaft ist, so vielseitig sind auch die Möglichkeiten für das Ehrenamt. Wir freuen uns auf Sie und möchten Ihnen mit dieser Internetseite beim Einstieg ins Ehrenamt behilflich sein.
Der Vereinssport leistet einen bedeutenden Beitrag für das Gemeinwohl und die gesellschaftliche Integration in Mecklenburg-Vorpommern. Er verfügt über flächendeckende Strukturen, die allen Bürgern wohnortnahe und kostengünstige Bewegungsmöglichkeiten bieten. Sein Fundament ist das von vielen tausend Mitgliedern ausgeübte Ehrenamt.
Unsere Sportvereine bieten ein umfassendes und zeitgemäßes Angebots- und Leistungsspektrum, das auf die Sportmotive und Sportnachfragen unterschiedlicher Zielgruppen ausgerichtet ist.
Neben dem traditionellen Kinder- und Jugendsport sowie dem Breiten- und Leistungssport haben sich z. B. der Gesundheits- und der Seniorensport zu wichtigen Säulen des Vereinssports entwickelt. Bei der Integration von sozial Benachteiligten und Menschen mit Migrationshintergrund sowie der Inklusion von Menschen mit Behinderung leisten die Sportvereine einen wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.
Regelmäßige Bewegung ist gut für das Wohlbefinden und die Gesundheit. Mit gezieltem Gesundheitstraining kann das Risiko vieler Erkrankungen und Beschwerden reduziert werden. Das breit gefächerte Gesundheitssportangebot im LSB M-V richtet sich an alle Bevölkerungsgruppen und Altersklassen.
Der Landessportbund M-V fördert als Dachverband der Sportverbände und -vereine den organisierten Sport in Mecklenburg-Vorpommern.
Für Projekte und Maßnahmen können Mitgliedsorganisationen Anträge auf Landesfördermittel an die LSB-Geschäftsstelle richten.
Übersicht - Richtlinien des Landessportbundes M-V e.V.
Zu den Richtlinien, Formblättern und Anprechpartnern beim LSB gelangen Sie über folgenden Link:
Sportjugend M-V
KINDERBEWEGUNGSLAND
Förderung von Kooperationsprojekten zwischen Sportvereinen und Tageseinrichtungen für Kinder
Zuwendungsempfänger: Sportvereine, Sportverbände
SCHULE & VEREIN
Förderung von Kooperationsprojekten zwischen Sportvereinen und Schulen (alle Schularten)
Zuwendungsempfänger: Sportvereine, Sportverbände
JUGENDARBEIT IM SPORT
- Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen
- Maßnahmen der sportlichen und allgemeinen Jugendarbeit
- Maßnahmen und Projekte der Jugendbildung
- Zuwendungsempfänger: Sportvereine, Sportjugenden der SSB/KSB, Landesfachverbandsjugenden
Ein Freiwilligendienst im Sport (FWD) kann bei der Sportjugend M–V sowohl als Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) als auch als Bundesfreiwilligendienst (BFD) absolviert werden. Hierbei bietet der FWD engagierten Menschen ab 16 Jahren die Chance, sich persönlich weiterzuentwickeln und einen intensiven Einblick in die tägliche Arbeit im Kinder- und Jugendsport von Sportvereinen und –verbänden zu erhalten. Innerhalb der 12 Monate können neben dem Ausprobieren von interessanten und vielseitigen Arbeitsfeldern auch eine Übungsleiter– bzw. Trainerlizenz sowie weitere Qualifikationen im Rahmen der Seminartage erworben werden. Grundsätzlich startet der Freiwilligendienst zum 1.8. oder 1.9. des jeweiligen Jahres, wobei nach Abstimmung auch ein anderer Termin gewählt werden kann.
Landeshauptstadt Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Bildung und Sport
Fachgruppe Sport, Bau und Finanzen
Matthias Tillmann
Fachgruppenleiter
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Telefon: +49 385 545 2042
E-Mail: mtillmann@schwerin.de
Ringo Witte
Sachbearbeiter Sportstätten
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Telefon: +49 385 545-2025
E-Mail: rwitte@schwerin.de
Nadine Bulz
Sachbearbeiterin Sportförderung
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Telefon: +49 385 545-2028
E-Mail: nbulz@schwerin.de